ÜBER UNS
GARANTIEERKLÄRUNG
von ELDI GmbH, FN 156211 y, und ELDI s.r.o., ICO 36173231, (im Folgenden als „ELDI“ bzw. „Garant“ bezeichnet)
1. ELDI gewährt hiermit eine Garantie
Für Produkte entsprechend den beiliegenden Produktbeschreibungen – die Teil der Produktgruppe
E2K sind – und im Sinne dieser Garantieerklärung garantiert ELDI für E2K patchcords,
E2K Fibre Pigtails und für Patchpanels die mit E2K Fibre Pigtails und/oder E2K connector ausgestattet
sind für das gesamte Patchpanel die einwandfreie fehlerfreie zugesagte und bestätigte
Funktion und deren Eigenschaften über einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Datum der Rechnung.
Die Garantieerklärung gilt nur gegenüber den direkten Käufern.
Die Garantieerklärung gilt immer zwischen der jeweiligen ELDI-Gesellschaft und dem jeweiligen
Kunden, für das jeweils konkrete Vertragsverhältnis.
2. Assemblierung durch die Garantin
Die Garantie gilt nur für Produkte die von der Garantin in assemblierter Form verkauft wurden in
der verkauften Form. Wird zum Beispiel ein E2K Fibre Pigtail an dem Ende ohne E2K connector
vom Käufer oder Dritten assembliert oder auf sonstige Weise verarbeitet, ist dies nicht von der
Garantie umfasst.
3. Nachweis des Garantiefalls
Jedes Produkt besitzt eine Chargennummer. Diese besteht aus einem Hinweis auf das Jahr
und den Monat der Produktion. Die Chargennummer muss auf dem Produkt für welches die
Garantie in Anspruch genommen wird, lesbar sein. Außerdem ist die bezughabende Rechnung
für das entsprechende Produkt vorzulegen.
4. Inanspruchnahme der Garantie
Das reklamierte (veredelte) Produkt ist frachtfrei an die jeweilige ELDI-Gesellschaft zu übersenden.
Binnen sechs Wochen nach Warenerhalt wird die Berechtigung zur Inanspruchnahme der
Garantie geprüft. Der Mangel ist in Textform zu beschreiben. Auch die Rechnung ist im Original
oder als Scan vorzulegen. Im Fall der berechtigten Inanspruchnahme bestätigt die Garantin
innerhalb der Frist den Garantiefall. Nach erfolgter Bestätigung wird Wiedergutmachung geleistet.
5. Wiedergutmachung
Die Wiedergutmachung erfolgt durch
– die Behebung des Mangels und für den Kunden frachtfreie Retournierung des Produkts,
– Austausch des vom Mangel betroffenen Gegenstandes samt frachtfreier Retournierung oder
– durch eine finanzielle Wiedergutmachung, welche in der Rückzahlung des seinerzeitigen Kaufpreises
des Produkts besteht.
Die Auswahl der Art der Wiedergutmachung obliegt ELDI.
6. Rechtzeitigkeit der Inanspruchnahme
Die Garantie wird rechtzeitig in Anspruch genommen, wenn innerhalb der Garantiefrist, 20 Jahre
nach Rechnungsdatum, das betroffene Produkt bei ELDI einlangt. Eine Haftung für Schäden die
aus dem Garantiefall erwachsen, wird nicht übernommen.
7. Allgemeines
1. Zur Entscheidung von Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Garantie, einschließlich
der Frage des Bestandes der Garantie, ist ausschließlich das für Wien sachlich und
örtlich zuständige Gericht zuständig.
2. Auf diese Garantie ist ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich, unter
Ausschluss des Kollisionsrechtes, anzuwenden.
3. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Garantie bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.