ÜBER UNS

GARANTIEERKLÄRUNG

von ELDI GmbH, FN 156211 y, und ELDI s.r.o., ICO 36173231, (im Folgenden als „ELDI“ bzw. „Garant“ bezeichnet)

1. ELDI gewährt hiermit eine Garantie

Für Produkte gemäß den beigefügten Produktbeschreibungen – die zur Produktgruppe E2K gehören – und gemäß der vorliegenden Garantieerklärung gewährt ELDI hiermit eine Garantie für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Rechnungsdatum für E2K-Patchkabel, E2K-Faserpigtails und für Patchpanels, die mit E2K-Faserpigtails und/oder E2K-Steckern bestückt sind, die sich auf das gesamte konfektionierte System hinsichtlich der einwandfreien Funktion und der angegebenen Eigenschaften erstreckt. Die vorliegende Garantieerklärung gilt nur für Direktkäufer der genannten Produkte/Systeme.

Die Garantieerklärung gilt immer zwischen der jeweiligen ELDI-Gesellschaft und dem jeweiligen
Kunden, für das jeweils konkrete Vertragsverhältnis.

2. Assemblierung durch die Garantin

Die Garantie gilt nur für Produkte, die vom Garantiegeber in montiertem Zustand verkauft werden, und nur für diesen montierten Zustand. Sollte z.B. ein E2K-Faserpigtail durch den Käufer oder einen Dritten am Ende ohne montierten E2K-Stecker in irgendeiner Weise konfektioniert oder weiterverarbeitet werden, so fällt diese spezielle Konfektionierung oder Verarbeitung nicht unter die Garantie.

3. Nachweis des Garantiefalls

Jedes Produkt ist mit einer Chargennummer versehen, die das Jahr und den Monat der Herstellung angibt. Diese Chargennummer muss auf dem Produkt, für das die Garantie in Anspruch genommen wird, deutlich lesbar sein. Zusätzlich muss die für das referenzierte Produkt ausgestellte Rechnung vorgelegt werden.

4. Inanspruchnahme der Garantie

Das reklamierte (montierte) Produkt muss frachtfrei an die betreffende ELDI-Niederlassung geschickt werden. Der Garantieanspruch wird innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Erhalt geprüft. Der Mangel muss schriftlich beschrieben werden. Die Rechnung muss entweder im Original oder in gescannter Form vorgelegt werden. Falls die Reklamation als rechtmäßig eingestuft wird, bestätigt der Garant die Annahme des Garantieantrags innerhalb dieser Frist. Sobald die Bestätigung ausgestellt ist, wird die Entschädigung für das reklamierte Material geleistet.

5. Wiedergutmachung

Die Wiedergutmachung erfolgt durch

– die Behebung des Mangels und für den Kunden frachtfreie Retournierung des Produkts,
– Austausch des vom Mangel betroffenen Gegenstandes samt frachtfreier Retournierung oder
– durch eine finanzielle Wiedergutmachung, welche in der Rückzahlung des seinerzeitigen Kaufpreises
des Produkts besteht.

Die Auswahl der Art der Wiedergutmachung obliegt ELDI.

6. Rechtzeitigkeit der Inanspruchnahme

Der Garantieantrag gilt als rechtzeitig gestellt, wenn das reklamierte Produkt innerhalb der angegebenen Garantiezeit von 20 Jahren nach Rechnungsdatum bei ELDI eintrifft. ELDI übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Garantiefall entstehen.

7. Allgemeines

1. Zur Entscheidung von Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Garantie, einschließlich
der Frage des Bestandes der Garantie, ist ausschließlich das für Wien sachlich und
örtlich zuständige Gericht zuständig.

2. Auf diese Garantie ist ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich, unter
Ausschluss des Kollisionsrechtes, anzuwenden.

3. Alle Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Garantieerklärung müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden sind unwirksam.